Schriftzug Conseil d'Eglises
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Ein Meilenstein in der Geschichte der Ökumene in Luxemburg
Zur Unterzeichnung der Charta Oecumenica am Sonntag, dem 22. Januar 2006, in der Kathedrale

Die Unterzeichnung der Ökumenischen Charta für Europa durch die damaligen Vorsitzenden der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), Metropolit Jérémie Caligiorgis, und des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE), Kardinal Miloslav Vlk, im April 2001 war sicher eines der bedeutendsten ökumenischen Ereignisse der letzten Jahrzehnte in Europa. Im Verhältnis gilt das auch für Luxemburg in Bezug auf die am kommenden Sonntag im Rahmen des Gebetsgottesdienstes für die Einheit der Christen vorgesehene Unterzeichnung dieser historischen Urkunde durch die ranghöchsten Vertreter von neun hierzulande ansässigen Kirchen anglikanischer, katholischer, orthodoxer und protestantischer Tradition (1).

Am Ursprung der Charta steht eine Empfehlung der zweiten Europäischen Ökumenischen Versammlung in Graz, Österreich, 1997 zum Thema: ”Versöhnung - Gabe Gottes und Quelle neuen Lebens”. Dort hieß es : „Wir empfehlen den Kirchen, ein gemeinsames Dokument zu erarbeiten, das grundlegende ökumenische Pflichten und Rechte enthält und daraus eine Reihe von ökumenischen Richtlinien, Regeln und Kriterien ableitet, die den Kirchen, ihren Verantwortlichen und allen Gliedern helfen, zwischen Proselytismus und christlichem Zeugnis sowie zwischen Fundamentalismus und echter Treue zum Glauben zu unterscheiden und schließlich die Beziehungen zwischen Mehrheits- und Minderheitskirchen in ökumenischem Geist zu gestalten.“

Direkter Anlass zu dieser Empfehlung war die schwierige Situation der ökumenischen Gemeinschaft auf dem Hintergrund der in den neunziger Jahren in Europa erfolgten politischen und gesellschaftlichen Umbrüche. In diesem Kontext erschien es notwendiger denn je, eine ökumenische Kultur des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit zu pflegen und dafür eine verbindliche Grundlage zu schaffen.

Nach fast vierjährigen Beratungen in den Mitgliedskirchen der KEK und den im CCEE zusammengeschlossenen europäischen Bischofskonferenzen konnte die Charta unmittelbar nach Ostern 2001 im Rahmen eines europäischen ökumenischen Treffens in Straßburg, zu dem vornehmlich Jugendliche eingeladen waren, von den Vorsitzenden der KEK und des CCEE unterzeichnet werden.

Doch dies sollte nicht das Ende des Prozesses sein, sondern im eigentlichen Sinn erst sein Beginn. Denn die Charta beschreibt wohl grundlegende ökumenische Aufgaben und leitet daraus eine Reihe von Leitlinien und Verpflichtungen für den Dialog und die Zusammenarbeit der Kirchen auf allen Ebenen ab. Sie hat jedoch keinen lehramtlich-dogmatischen oder kirchenrechtlich-gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht vielmehr in der Selbstverpflichtung der europäischen Kirchen und ökumenischen Organisationen. In diesem Sinn wurden denn auch die einzelnen Kirchen bzw. Bischofskonferenzen eingeladen, sich die Charta ausdrücklich zu eigen zu machen und sie in ihrem Bereich nach Möglichkeit umzusetzen.

In diesen Prozess der Ratifizierung und der Selbstverpflichtung schreibt sich auch die am Sonntag in der Kathedrale erfolgende Unterzeichnung der Charta Oecumenica durch die im Rat christlicher Kirchen in Luxemburg zusammengeschlossenen Kirchen ein. Diese werden sich dadurch ausdrücklich verpflichten, ihr Leben, ihr Wachsen im Verhältnis zueinander, ihr gemeinsames Zeugnis für das Evangelium der Versöhnung und ihren gemeinsamen Einsatz für die Würde der menschlichen Person sowie für Gerechtigkeit und Frieden an den Leitlinien der Charta zu orientieren.

Es kann in diesem kurzen Beitrag nicht darum gehen, die Charta in ihrer Gesamtheit zusammenzufassen und zu kommentieren. Interessierte seien auf den integralen Text in dieser Ausgabe des Luxemburger Wort verwiesen. Wir aber müssen und wollen uns darauf beschränken, einige Aspekte hervorzuheben, die im spezifischen Kontext der Luxemburger Kirchenlandschaft von besonderer Bedeutung sind.

Diese Landschaft ist durch die starke Präsenz einer Mehrheitskirche neben einer Vielzahl von Minderheitskirchen bestimmt. Deshalb trifft für uns ganz sicher die unter II, 5 erhobene Forderung zu, „die Rechte von Minderheiten zu verteidigen und zu helfen, Missverständnisse und Vorurteile zwischen Mehrheits- und Minderheitskirchen ... abzubauen“. Vielleicht müsste man bei uns statt von Vorurteilen eher von Ignoranz sprechen, im doppelten Sinn von Unkenntnis und Nichtwahrnehmung. Daraus ergibt sich auch die Dringlichkeit der unter II, 3 ausgesprochenen Einladung, „Selbstgenügsamkeit zu überwinden und Vorurteile zu beseitigen, die Begegnung miteinander zu suchen und füreinander da zu sein“ sowie „die geistlichen Gaben der verschiedenen christlichen Traditionen zu erkennen, voneinander zu lernen und sich so beschenken zu lassen“.

Vorbedingung dieser Haltung ist die gegenseitige Achtung auf dem Fundament der Anerkennung der einen, allen Christen gemeinsamen Taufe (I, 1). Gerade in diesem ersten Jahr des von der katholischen Kirche initiierten DräiSchrëtt müsste das Taufbewusstsein auch in seiner ökumenischen Dimension gefördert und gestärkt werden. In diesem Sinn ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass der Rat der Kirchen für die Zeit nach Pfingsten 2006 einen ökumenischen Taufgedächtnisgottesdienst vorgesehen hat.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch das ökumenische Grundanliegen der Sorge um die sichtbare Einheit der Christen, das die Charta allem voranstellt, hierzulande auf einer breiteren Basis zum Tragen kommen: „Bemüht euch, die Einheit des Geistes zu bewahren durch den Frieden, der euch zusammenhält. Ein Leib und ein Geist, wie euch durch eure Berufung auch eine gemeinsame Hoffnung gegeben ist; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe, ein Gott und Vater aller, der über allem und durch alles und in allem ist“ (Epheser 4,3-6).

Damit wäre auch der fruchtbare Nährboden gegeben, auf dem sich die verschiedensten ökumenischen Initiativen und Aktionen entwickeln können. Im Blick auf die zahlreichen Anregungen, die die Charta in dieser Hinsicht bietet, dürfen wir dankbar sein, dass das eine oder andere bei uns bereits (ansatzweise) verwirklicht ist. So gibt es seit einer Reihe von Jahren ökumenische Bibelgespräche und andere Begegnungen, nicht zuletzt auf lokaler Ebene. Hier ist besonders der Weltgebetstag für die Einheit am ersten Freitag im März hervorzuheben, der seit Anfang der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts ökumenisch begangen wird.

Im Bereich der gesellschaftlichen Diakonie und des Einsatzes für Gerechtigkeit wurde bereits vor Jahrzehnten auf Vorschlag der protestantischen und der katholischen Kirche die ökumenische „Action des Chrétiens pour l’Abolition de la Torture“, die bis heute eine intensive Tätigkeit entfaltet, hierzulande ins Leben gerufen. Im Rahmen der Europaschulen gibt es, ebenfalls seit Jahrzehnten, eine erfreuliche Zusammenarbeit zwischen den Religionslehrern der verschiedenen Konfessionen. Die Verehrung des heiligen Willibrord nimmt in den letzten Jahren zunehmend ökumenische Züge an und das Willibrordus-Gedenkjahr 2008 soll nach dem Willen der Verantwortlichen ausgesprochen ökumenisch orientiert sein.

Auch über die Grenzen hinweg konnten von Luxemburg aus ökumenische Projekte unterstützt werden. So durften wir im Sommer vergangenen Jahres den von der Stiftung „Pro Oriente“, Wien, veranstalteten ökumenischen Patrologenkongress beherbergen. Auch eine Initiative zur Versöhnung zwischen orthodoxer und griechisch-katholischer Kirche im Westen Rumäniens durch gemeinsame Aufarbeitung der Geschichte (Charta II, 3) konnte von luxemburgischer Seite finanziell unterstützt werden.

In diesem Zusammenhang der Versöhnung ist schließlich die Vergebungsbitte der katholischen Kirche von Luxemburg aus dem Jahr 2000 zu erwähnen, die den Beziehungen zu den protestantischen Kirche ein eigenes Kapitel gewidmet hat (2).

Es sind dies alles Zeichen der Hoffnung und der Ermutigung.

Möge die Unterzeichnung der Charta Oecumenica am kommenden Sonntag uns anspornen, festen Schrittes auf dem Weg der Einheit fortzuschreiten, den Blick unbeirrt auf Christus gerichtet, der der Herr der einen Kirche ist. Er ist unsere größte Hoffnung auf Versöhnung und Frieden.

„So erfülle uns der Gott der Hoffnung mit aller Freude und mit allem Frieden im Glauben, damit wir reich werden an Hoffnung in der Kraft des Heiligen Geistes“ (Römer 15,13).

Mathias Schiltz
Generalvikar und Ökumenereferent
im Erzbistum Luxemburg


(1) Es sind dies : die Katholische Kirche in Luxemburg, die Protestantische Kirche in Luxemburg, die Protestantisch-Reformierte Kirche in Luxemburg H. B., die Anglikanische Kirche in Luxemburg, die Evangelische Gemeinde deutscher Sprache in Luxemburg, die Nederlandse Protestantse Gemeenschap, die Griechisch-Orthodoxe Pfarrei, die Rumänisch-Orthodoxe Pfarrei, die Serbisch-Orthodoxe Pfarrei.

(2) Jahrhunderte lang war das Herzogtum Luxemburg durch die Monopolstellung der katholischen Kirche und ihres Glaubensbekenntnisses geprägt, obwohl im späteren 18. Jahrhundert - während des Aufklärungszeitalters - gesellschaftliche Bestrebungen die Niederlassungsmöglichkeit für evangelische Christen herbeiführen wollten. Trotz der neuen Gesellschaftsverhältnisse, die die Französische Revolution und ihre Folgen in Luxemburg schufen, bemühte sich die katholische Kirche im jungen Staat, diese Monopolstellung zu erhalten und somit die rechtliche Anerkennung der evangelischen Gemeinde in Luxemburg zu verhindern. In bischöflichen Stellungnahmen und in der katholischen Tagespresse kommen in diesem Zusammenhang Intoleranz und Hartherzigkeit gegenüber der protestantischen Minderheit zum Ausdruck, ihre Gottesdienste werden als „falscher“ oder „ausländischer Kult“ dargestellt. Diese Äußerungen, obwohl mitbestimmt durch ein antipreussisches Klima zu Ende des 19. Jahrhunderts, bedauert die katholische Kirche heute, da sie der Fürbitte des Herrn für die Einheit seiner Jüngerschaft bei allem Respekt vor der Verschiedenartigkeit widersprechen und eine kleingeistige Proselytenmacherei oder Missstimmung gefördert haben.

Die Kirche bittet im nachhinein um so mehr um Vergebung, als sie heute den offenen ökumenischen Dialog und die Zusammenarbeit mit den evangelischen Kirchen pflegt und dafür dankbar ist. Sie sieht in der Annäherung, im gegenseitigen Verständnis und Gespräch den Weg zu einem konstruktiven Zusammenleben der christlichen Konfessionen im Zeichen der Versöhnung für die kommenden Jahrzehnte. Auch der vor einigen Jahren gegründete „Rat christlicher Kirchen in Luxemburg“ ist zu werten als ein konkreter Ort für Begegnung und Austausch.

20. Januar 2006
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